Immer häufiger erscheinen „erwachsene
Kinder“ in meiner Kanzlei, die die Auskunftsbögen des Sozialamtes inkl.
Rechtswahrungsanzeige in den Händen halten. Die Eltern können ihren
Lebensunterhalt nicht finanzieren, da die Renten zu klein und die Heimkosten zu
hoch sind. Das Sozialamt muss einspringen. Und dieses sucht natürlich nach
Wegen um zumindest einen Teil der erbrachten Leistungen erstattet zu bekommen.
Die wenigsten meiner Mandanten scheuen sich davor, ihre Eltern zu unterstützen.
Die Meisten haben jedoch Angst um ihre eigene Existenz, die sie für sich und
ihre Familie aufbauen.
Es
kommen Fragen wie:
„Vor Jahren hat meine Mutter mir Geld
geschenkt zum Kauf unseres Hauses, muss ich das zurückzahlen?“ oder „Muss ich
gar mein Haus/meine Wohnung verkaufen?“
„Mein Mann hat Vermögen. Fließt das in
die Unterhaltsberechnung mit ein?“
„Ich bin Hausfrau/-mann muss mein
Ehepartner nun den Unterhalt zahlen, obwohl es gar nicht seine Eltern sind?“
„Was ist mit meinen Geschwistern. Mein
Bruder hat viel mehr Geld als ich!“
Diese und andere Fragen belasten die
Menschen, die erwachsenen Kinder. Nicht selten sind die unterhaltsbedürftigen
Eltern ebenfalls sehr belastet, denn sie stellen sich in der Regel nicht hin
und sagen: „Kind, nun zahl mal für mich!“ Sie wünschen ihren Kindern Glück und
Frieden und den Erhalt einer gesicherten Existenz.
In einer kleinen Serie möchte ich die Grundlagen des Elternunterhaltes darstellen und vielleicht so bereits jetzt einige offene Fragen klären. Sämtliche Informationen sind jedoch allgemein gehalten und können nicht den individuellen Einzelfall behandeln. Sie können eine anwaltliche Beratung nicht ersetzen, die in der Regel notwendig wird, wenn das Sozialamt Unterhalt fordert. Meine Informationen können nur einen kleinen Überblick über die Sach- und Rechtslage geben, nicht mehr.
In einer kleinen Serie möchte ich die Grundlagen des Elternunterhaltes darstellen und vielleicht so bereits jetzt einige offene Fragen klären. Sämtliche Informationen sind jedoch allgemein gehalten und können nicht den individuellen Einzelfall behandeln. Sie können eine anwaltliche Beratung nicht ersetzen, die in der Regel notwendig wird, wenn das Sozialamt Unterhalt fordert. Meine Informationen können nur einen kleinen Überblick über die Sach- und Rechtslage geben, nicht mehr.
- Die in allen Bereichen des Lebens liegt die Verantwortung im finanziellen Bereich erstmal bei einem selbst. Sie kann auf niemanden abgewälzt werden.
- Kann ich mich nicht selbst unterhalten, ist mein Ehegatte oder Lebenspartner für mich verantwortlich.
- Kann dieser nicht für mich aufkommen, ja dann sind die Abkömmlinge an der Reihe, d.h. die Kinder.
Man spricht auch von der Familie als „lebenslange
Bedarfsgemeinschaft“. Es gilt die Mehrgenerationen-Solidarität in aufsteigender
sowie in absteigender Richtung. Eltern haben gegen die Kinder einen
Unterhaltsanspruch nach dem BGB.
- Erst wenn diese Kette durchlaufen ist, sind es die Anderen. Mit den anderen ist der Staat gemeint, der für mich sorgen muss, wenn ich es nicht kann, mein Partner es nicht vermag und auch meine Kinder nicht in der Lage dazu sind.
Die Eltern haben gegen den Sozialhilfeträger
einen Anspruch nach dem SGB XII auf Geldleistungen.
§ 9 SGB I sagt: Wer nicht in der Lage
ist, aus eigenen Kräften seinen Lebensunterhalt zu bestreiten oder in
besonderen Lebenslagen sich selbst zu helfen und auch von anderer Seite keine
ausreichende Hilfe erhält, hat ein Recht auf persönliche und wirtschaftliche
Hilfe.
Ausgenommen von der Problematik des
Elternunterhaltes sind Beamte und deren Angehörige. Den Beamten wird ein Leben
lang der „amtsangemessene Lebensunterhalt“ gesichert. Regelungen hierzu finden
sich in der Bundesbeihilfenverordnung.
Gerade wenn Eltern im Pflegeheim sind,
zahlt der Sozialhilfeträger bereits, ohne dass die Kinder in Anspruch genommen
worden sind. Das ist natürlich notwendig, um nicht Gefahr zu laufen, dass der
Heimvertrag der Eltern gekündigt wird. Die Berechnung des Elternunterhaltes
zieht sich in der Regel über Monate, manchmal über Jahre hin. In diesem
Zeitraum muss der Unterhaltsbedarf der Eltern gedeckt sein. Auf den
Unterhaltsbedarf der Eltern gehe ich im nächsten Teil der Serie ein.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen