Samstag, 28. Februar 2015

Elternunterhalt Teil 1 – Grundlagen



Immer häufiger erscheinen „erwachsene Kinder“ in meiner Kanzlei, die die Auskunftsbögen des Sozialamtes inkl. Rechtswahrungsanzeige in den Händen halten. Die Eltern können ihren Lebensunterhalt nicht finanzieren, da die Renten zu klein und die Heimkosten zu hoch sind. Das Sozialamt muss einspringen. Und dieses sucht natürlich nach Wegen um zumindest einen Teil der erbrachten Leistungen erstattet zu bekommen. Die wenigsten meiner Mandanten scheuen sich davor, ihre Eltern zu unterstützen. Die Meisten haben jedoch Angst um ihre eigene Existenz, die sie für sich und ihre Familie aufbauen.

 
Es kommen Fragen wie:

„Vor Jahren hat meine Mutter mir Geld geschenkt zum Kauf unseres Hauses, muss ich das zurückzahlen?“ oder „Muss ich gar mein Haus/meine Wohnung verkaufen?“

„Mein Mann hat Vermögen. Fließt das in die Unterhaltsberechnung mit ein?“

„Ich bin Hausfrau/-mann muss mein Ehepartner nun den Unterhalt zahlen, obwohl es gar nicht seine Eltern sind?“

„Was ist mit meinen Geschwistern. Mein Bruder hat viel mehr Geld als ich!“

Diese und andere Fragen belasten die Menschen, die erwachsenen Kinder. Nicht selten sind die unterhaltsbedürftigen Eltern ebenfalls sehr belastet, denn sie stellen sich in der Regel nicht hin und sagen: „Kind, nun zahl mal für mich!“ Sie wünschen ihren Kindern Glück und Frieden und den Erhalt einer gesicherten Existenz.

 In einer kleinen Serie möchte ich die Grundlagen des Elternunterhaltes darstellen und vielleicht so bereits jetzt einige offene Fragen klären. Sämtliche Informationen sind jedoch allgemein gehalten und können nicht den individuellen Einzelfall behandeln. Sie können eine anwaltliche Beratung nicht ersetzen, die in der Regel notwendig wird, wenn das Sozialamt Unterhalt fordert.  Meine Informationen können nur einen kleinen Überblick über die Sach- und Rechtslage geben, nicht mehr.

Wer muss eigentlich finanziell für mich sorgen? Wer ist für mein Leben verantwortlich?
  •  Die in allen Bereichen des Lebens liegt die Verantwortung im finanziellen Bereich   erstmal bei einem selbst. Sie kann auf niemanden abgewälzt werden.
  •  Kann ich mich nicht selbst unterhalten, ist mein Ehegatte oder Lebenspartner für mich verantwortlich.
  •  Kann dieser nicht für mich aufkommen, ja dann sind die Abkömmlinge an der Reihe,   d.h. die Kinder.
Man spricht auch von der Familie als „lebenslange Bedarfsgemeinschaft“. Es gilt die Mehrgenerationen-Solidarität in aufsteigender sowie in absteigender Richtung. Eltern haben gegen die Kinder einen Unterhaltsanspruch nach dem BGB.
  •  Erst wenn diese Kette durchlaufen ist, sind es die Anderen. Mit den anderen ist der Staat gemeint, der für mich sorgen muss, wenn ich es nicht kann, mein Partner es nicht vermag und auch meine Kinder nicht in der Lage dazu sind. 
 
Die Eltern haben gegen den Sozialhilfeträger einen Anspruch nach dem SGB XII auf Geldleistungen.

§ 9 SGB I sagt: Wer nicht in der Lage ist, aus eigenen Kräften seinen Lebensunterhalt zu bestreiten oder in besonderen Lebenslagen sich selbst zu helfen und auch von anderer Seite keine ausreichende Hilfe erhält, hat ein Recht auf persönliche und wirtschaftliche Hilfe. 
Ausgenommen von der Problematik des Elternunterhaltes sind Beamte und deren Angehörige. Den Beamten wird ein Leben lang der „amtsangemessene Lebensunterhalt“ gesichert. Regelungen hierzu finden sich in der Bundesbeihilfenverordnung. 

Gerade wenn Eltern im Pflegeheim sind, zahlt der Sozialhilfeträger bereits, ohne dass die Kinder in Anspruch genommen worden sind. Das ist natürlich notwendig, um nicht Gefahr zu laufen, dass der Heimvertrag der Eltern gekündigt wird. Die Berechnung des Elternunterhaltes zieht sich in der Regel über Monate, manchmal über Jahre hin. In diesem Zeitraum muss der Unterhaltsbedarf der Eltern gedeckt sein. Auf den Unterhaltsbedarf der Eltern gehe ich im nächsten Teil der Serie ein.

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