Mittwoch, 5. November 2014

Der Bundesgerichtshof zur Rückforderung von Zuwendungen an den nichtehelichen Lebensgefährten

Ein Zusammenleben ohne Trauschein heißt nicht, dass man nicht füreinander einstehen möchte. Viele nichteheliche Lebenspartner möchten den anderen, gerade wenn man viele Jahre zusammenlebt, absichern. Doch was ist, wenn die Beziehung zerbricht. Muss der andere dann das Zugewendete zurückgeben oder darf er es einfach behalten? Bei Eheleuten sind diese Fragen geklärt. Im Mai 2014 hat der Bundesgerichtshof mit seiner Entscheidung auch viele offenen Fragen bei nichtehelichen Lebenspartnern angesprochen und geklärt.

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