In einer Vorsorgevollmacht können eine oder mehrere Personen als
Bevollmächtigte eingesetzt werden, die im Fall eigener Entscheidungsunfähigkeit
die Befugnis haben rechtsverbindliche Erklärungen für Sie abzugeben. Die
Vorsorgevollmacht dient dazu, eine Betreuung so weit wie möglich zu vermeiden.
Diese Vollmacht sollte nur Personen erteilt werden, die Ihr uneingeschränktes
Vertrauen genießen, zumal die Bevollmächtigten keiner Kontrolle des Betreuungsgerichtes
unterliegen.
Wenn die Vorsorgevollmacht nicht
reicht, wird das Betreuungsgericht auf Anregung prüfen, wen es als Betreuer
einsetzt. Für diesen Fall ist es wichtig, dass Sie auch hier Wünsche
verbindlich festlegen. Dies geschieht in der Betreuungsverfügung. Sie können
darin bestimmen, wer Ihr Betreuer werden soll oder wer es gerade nicht werden
soll. Der Betreuer hat Ihre Angelegenheit so zu besorgen, wie es Ihrem Wohl
entspricht.
Die Patientenverfügung ist eine im Zustand der
Einwilligungsfähigkeit abgegebene verbindliche Erklärung im Hinblick auf eine
medizinische Behandlung oder Nichtbehandlung, für den Fall, dass Sie Ihren
Willen nicht mehr äußern können. Wichtig ist, dass eine Patientenverfügung
etwas über Ihre religiösen und sonstigen Wertvorstellungen enthält. Grundsätzlich
empfiehlt sich auch eine ärztliche
Aufklärung über die Inhalte der in der Patientenverfügung getroffenen
Anweisungen.
Viele fragen sich zu Recht, warum sie
derartige Verfügungen brauchen, da sie doch Angehörige haben, die sich um sie
kümmern. Wenn aber rechtsverbindliche Erklärungen oder Entscheidungen gefordert
sind, dürfen Ehegatte und/ oder Kinder Sie nicht gesetzlich vertreten. In
unserem Rechtssystem haben nur Eltern minderjähriger Kinder ein umfassendes
Sorgerecht. Für einen Volljährigen können Angehörige nur in zwei Fällen
entscheiden oder Erklärungen abgeben: Entweder aufgrund einer Vollmacht oder
wenn sie gerichtlich bestellter Betreuer sind. Liegt keine dieser
Voraussetzungen vor werden Angehörige insbesondere bei schwerwiegenden
medizinischen Entscheidungen vom Vormundschaftsgericht zwar angehört. Sie haben
jedoch kein Mitentscheidungsrecht.
Im Internet und auf dem sonstigen Markt gibt es viele Formulare und
Bücher zu diesem Thema. Hier kann man sich scheinbar einfach etwas kopieren und
unterschreiben. Formularbücher und Formulare im Internet sind jedoch für die
Masse zugeschnitten und nicht für den konkreten Einzelfall. Im für Sie
wichtigen Bereich der Vorsorgeverfügungen kommt es gerade darauf an, dass Ihre
individuellen Bedürfnisse möglichst genau erfasst werden. Ihre Wünsche und
Vorstellungen unterscheiden sich in der Regel von denen anderer Menschen.
Weiterhin sind, gerade auch wenn Grundeigentum oder Unternehmen vorhanden sind,
Formfragen zu beachten. Nur durch individuelle Regelungen können im „Ernstfall“
Auslegungsprobleme oder gar Zweifel an der Wirksamkeit der erstellten
Verfügungen vermieden werden. Diese Möglichkeit bietet Ihnen die „Lösung von
der Stange“ nicht, sondern nur eine spezielle Beratung.
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